Geschäfts- und Provisionsbedingungen

1) Unsere Angebote und Angaben erfolgen freibleibend und nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr für die Richtigkeit.
Zwischenverkauf und Zwischenvermietung bleiben vorbehalten. Unsere Angebote sind vertraulich zu behandeln und
dürfen ohne unsere Zustimmung nicht weiter gegeben werde.

2) Ist dem Interessenten ein von uns benanntes Objekt bereits bekannt, so hat der Interessent uns dies unverzüglich
mitzuteilen, unter Angabe des Quelle und Vorkenntnis. Andernfalls gilt eine von uns schriftlich oder mündlich
angebotene Gelegenheit zum Vertragsabschluss als ursächlich.

3) Der im Angebotschreiben genannte Preis für ein Objekt (Mietzins, Kaufpreis, usw.) ist nur ein Richtwert, daher
absolut freibleibend. Der Anspruch auf Maklerprovision bleibt auch dann bestehen, wenn die vertragsschließenden
Parteien einen höheren oder niedrigeren Preis für das Objekt vereinbaren, der von dem uns angegebenen Preis
abweicht. Die Höhe der Maklerprovision richtet sich nach dem tatsächlich vereinbarten Preis

4) Eine Provision ist auch dann vom Auftraggeber an uns zu zahlen, wenn nicht er, sondern eine mit ihm familiär oder
wirtschaftlich verbundene Person den wirksamen Vertrag abschließt.

5) Eine Provisionspflicht des Auftraggebers entsteht auch, wenn zwischen den Beteiligten mit der von uns entfalteten
Tätigkeit in der Folgezeit wirtschaftsgleichwertige Verträge abschließt. Die Provisionspflicht wird auch nicht dadurch
berührt, dass der Abschluss des Vertrages zu einer späteren Zeit oder zu abweichenden Bedingungen erfolgt, soweit
der gleiche wirtschaftliche Erfolg erreicht wird.

6) Im Falle eines Verstoßes seitens unseres Auftraggebers oder seitens eines von uns informierten Interessenten ist
der Auftraggeber zur Zahlung einer Provision in der vereinbarten Höhe verpflichtet, die bei vertragskonformem
Verhalten des Auftraggebers oder des Interessenten durch den Nachweis/Vermittlung des Objektes erzielt worden
wäre.

7) Unser Honorar wird unabhängig von behördlichen oder gerichtlichen Genehmigungen bei Vertragsabschluss fällig.
Der Honoraranspruch ist von der Erfüllung des Vertrages nicht abhängig. Unser Auftraggeber ist verpflichtet, uns
eine Abschrift des durch uns vermittelten oder nachgewiesenen Vertrages nach Vertragsabschluss zur Verfügung
zu stellen.

8) Unser Maklerhonorar beträgt, unbeschadet einer etwaigen Provision, die wir mit dem anderen Vertragspartner
vereinbaren oder Erhalten und zu deren Vereinbarungen wir berechtigt sind:
a) bei Nachweis oder Vermittlung von Haus, Grundbesitz und Eigentumswohnungen je 3,57 % des Kaufpreises inkl. MwSt;
b) bei Nachweis oder Vermittlung von Zwangsversteigerungsobjekten je 3,57% des Zuschlagspreises inkl. MwSt;
c) Bei Vermittlungen von Hypotheken oder Grundschulden beträgt die an uns zu zahlende Provision 1% des zu
vermittelten Betrages des Darlehens oder der Grundschuld, zahlbar vom Darlehensnehmer inkl. MwSt. Die
Vermittlungsprovision ist fällig bei Abschluss des Vertrages zwischen Darlehensgeber (Bank, Sparkasse, Versicherung,
oder Hypothekenbank) und Darlehensnehmer bzw. Eigentümer des mit der Grundschuld belasteten Grundstückes
d) Bei der Vermittlung oder dem Nachweis von Miet- oder Pachtverträgen für gewerbliche Objekte beträgt die
Provision je 3,57% des Jahresentgeltes, mindestens von fünfjähriger und höchstens von zehnjähriger Dauer. Zum
Jahresentgelt gehören auch die sonstigen geldwerten Zuwendungen mit Ausnahme der Nebenkosten inkl. MwSt.
Die Ausübung einer Option gilt als Teil der vereinbarten Mietzeit;
e) bei Mietverträgen über Wohnräume 2,38 Monatskaltmieten inkl. MwSt;
f) bei Abnahme- und Übergabeverhandlungen für Wohn- und Gewerberäume pro Auftrag ein Pauschalhonorar in Höhe
von jeweils 150,00 EUR;
g) bei Beschaffung von Objektunterlagen (z.B. bei Behörden etc.) die von uns voraus gelegten Gebühren
9) Falls der Auftraggeber seine Verkaufs- / Vermietungsabsicht während der Vertragslaufzeit aufgibt, hat er einen
Aufwendungsersatz hinsichtlich der nachgewiesenen Sachkosten (Exposé, Porto-/Telefon-/Fahrtkosten usw.) zu
erstatten.

10) Bei der Beauftragung zur inhaltlichen Ausfertigung eines Mietvertrages, ob für Miet- oder Gewerberäume, wird
unsererseits keine Haftung übernommen. Unsere Haftung ist im Übrigen auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches
Verhalten begrenzt, sofern der Auftraggeber durch unser Verhalten keinen Körperschaden erleidet oder sein Leben
verliert.

11) Gerichtstand ist Hannover

12) Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit
später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Anstelle der
unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.

13) Wiederrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die
Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen
Sie uns, PURE HOME Immobilien, Wiesenweg 8, 30916 Isernhagen, Telefon: 0171-22 22 718, Fax: 05139-9464981,
E-Mail: c.krause@purehome-krause.de eine eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, ein Telefax
oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist
reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

14) FOLGEN DES WIDERRUFS
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben,
einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere
Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und
spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses
Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der
ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart;
in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die
Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen,
der den Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses
Vertrages unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Maklervertrag
vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.