Hofstelle im Landkreis Ludwigsburg

71701 Schwieberdingen, Land-/Forstwirtschaft zum Kauf

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Christine Krause, Pure Home Immobilien

Objektdaten

  • Objekt ID
    5207
  • Objekttyp
    Land-/Forstwirtschaft
  • Adresse
    71701 Schwieberdingen
    Baden-Württemberg
  • Wohnfläche ca.
    198 m²
  • Grund­stück ca.
    2.500 m²
  • Zimmer
    5
  • Badezimmer
    2
  • Baujahr
    1951
  • Stellplätze gesamt
    10
  • Stellplätze
    10 Stellplätze
  • Provisionspflichtig
    Ja
  • Käufer­provision
    5,95 inkl. Mwst
  • Kaufpreis
    980.000 EUR

Ausstattung / Merkmale

  • ✓ Abstellraum
  • ✓ Außenstellplatz
  • ✓ Garage
  • ✓ Gartennutzung
  • ✓ Gäste-WC
  • ✓ Keller

Energieausweis

  • Energieausweis
    wird bei Besichtigung vorgelegt

Objekt­beschreibung

Zum Verkauf steht eine großzügige Hofstelle mit Wohnhaus, Stallscheune und Heutenne im Landkreis Ludwigsburg.
Das Wohnhaus mit circa 196qm aus dem Jahr 1951 ist teilweise unterkellert, verfügt über einen ausbaufähigen Dachboden.
Das Wohnhaus ist solide gebaut, Holzbalkendecken zwischen Erdgeschoss und Obergeschoss.
Geheizt wird mit einer zentralen Ölheizung (Baujahr 1966), Wasser wird elektrisch erhitzt (Warmwasserboiler wurde 2018 erneuert)
Das Dach wurde 1990 neu gedeckt und zum Dachgeschoss 1996 isoliert.
Das Wohngebäude ist aktuell nicht bewohnt.
Die Hofstelle besteht aus Gebäude- und Freifläche. Hierbei handelt es sich um circa 2500qm befestigte Hof- und Gebäudefläche, unter anderem zur Nutzung für privates Wohnen.
Optional zum Verkauf oder zur Pacht stehen die angrenzenden 6505qm Ackerfläche des Flurgrundstücks zur Verfügung.

Lage

Der Bauernhof befindet sich im Landkreis Ludwigsburg in der Gemeinde Schwieberdingen..
Der Hof besteht mit dem Wohnhaus sowie den ehemaligen Wirtschaftsgebäuden auf dem Flurstück Nr. 2267 mit einer Gesamtfläche von 9005qm.
Die Zufahrt ist gut erschlossen und geteert.
Der Hof ist voll erschlossen ( Frisch-und Abwassernetz), ebenso Telefon und Stromanschluss.
Es bestehen keine Beeinträchtigungen durch Schutzgebiete oder Denkmalschutz.
Die Auflagen zur Bebauung richten sich nach den Vorschriften des §35 BauGB (Außenbereich).

Die dargestellte Position der Immobilie ist nur eine ungefähre Angabe.

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